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Existenzgründungsberatung
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Unter diesem Begriff versteht man zunächst
die Förderung von Existenzgründungsberatung. |
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Ziel soll sein eine konkrete Entscheidungshilfe für
Existenzgründungen zu gewährleisten und einen
Anreiz zur Inanspruchnahme von externen
Beratungen durch selbstständige Berater zu schaffen. |
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Es sollen nur Existenzgründungen mit zukünftigen
Sitz in Deutschland gefördert werden.
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Außerdem - und das weiß nicht einmal manch
Buchautor zum Thema Existenzgründung - kann
keine Förderung erfolgen, wenn der Gründer selber
unternehmensberatend tätig werden will.
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Der Gründer hat keinen Rechtsanspruch auf
eine Förderung!.
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Es kann einen Zuschuss von 50 % vom Netto-
rechnungsbetrag des Beraters, maximal 1.500 € geben.
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Wichtig: Auch der Berater muss als Berater
bei der Prüfbehörde anerkannt werden.
Dazu muss der von Ihnen gewählte Berater bereits
seine Fachqualifikation/Zeugnisse usw. vorgelegt
haben.
Von uns erbrachte Beratungsleistungen sind unseren Mandanten -ohne Ausnahme-
gefördert worden. |
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Der Berater muss einen Beratungsbericht nach
entsprechenden Vorgaben für Sie erstellen.
Dieser muss mit weiteren Unterlagen dem
Zuschussantrag beigefügt werden.
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Der Zuschussantrag kann erst nach Beendigung
der Beratung gestellt werden.
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Weitere Informationen erhalten Sie in der
Förderfibel von Berlin von der Investionsbank Berlin und in unserer Beratung.
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Zurück.
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