Existenzgründungsberatung

Unter diesem Begriff versteht man zunächst
die Förderung von Existenzgründungsberatung.
Ziel soll sein eine konkrete Entscheidungshilfe für
Existenzgründungen zu gewährleisten und einen
Anreiz zur Inanspruchnahme von externen
Beratungen durch selbstständige Berater zu schaffen.
Es sollen nur Existenzgründungen mit zukünftigen
Sitz in Deutschland gefördert werden.
Außerdem - und das weiß nicht einmal manch
Buchautor zum Thema Existenzgründung - kann
keine Förderung erfolgen, wenn der Gründer selber
unternehmensberatend tätig werden will.
Der Gründer hat keinen Rechtsanspruch auf
eine Förderung!.
Es kann einen Zuschuss von 50 % vom Netto-
rechnungsbetrag des Beraters, maximal 1.500 € geben.
Wichtig: Auch der Berater muss als Berater
bei der Prüfbehörde anerkannt werden.
Dazu muss der von Ihnen gewählte Berater bereits
seine Fachqualifikation/Zeugnisse usw. vorgelegt
haben.

Von uns erbrachte Beratungsleistungen sind unseren Mandanten -ohne Ausnahme-
gefördert worden.
Der Berater muss einen Beratungsbericht nach
entsprechenden Vorgaben für Sie erstellen.
Dieser muss mit weiteren Unterlagen dem
Zuschussantrag beigefügt werden.
Der Zuschussantrag kann erst nach Beendigung
der Beratung gestellt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie in der
Förderfibel von Berlin von der Investionsbank
Berlin und in unserer Beratung.

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