Einstiegsgeld Einstiegsgeld

Eine Brücke zwischen Fordern und Fördern?


Nach dem Hartz IV oder besser ALG II in der Zwischenzeit „in aller Munde“ und Presse ist,
weiß ein Existenzgründer auch, dass es da noch etwas relativ Neues gibt: das Einstiegsgeld.

Was ist das?

Die Voraussetzung für Einstiegsgeld ist, dass die Erforderlichkeit der Geldleistung im Hinblick auf die „Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt“ bewiesen ist. Das gibt sicherlich nicht nur uns, sondern auch manchem Fallmanager, der jetzt neu im Job-Center dafür zuständig ist, Verständnisfragen auf.Fachkundige Stelle

Fakt ist, dass in Berlin in 2005 zunächst einmal die Job-Center verständlicherweise sehr viel mehr damit zu tun hatten ihre Verwaltung umzuorganisieren und umzuziehen in andere Häuser.

Die neue Erreichbarkeit der Sachbearbeiter ist nicht durch die neuen und unbekannten Telefonnummern stark auf die Probe gestellt, sondern ein Callcenter fängt die Anrufe ab und versucht den richtigen Sachbearbeiter dem telefonischen Vorgang zuzuordnen.Fachkundige Stelle

Aber leider.....dürfen Sachbearbeiter sich nunmehr abmelden von der Telefonleitung, wenn Sie in einer Beratung sitzen. Die technische Folge in der Telefonanlage/im Callcenter ist deshalb, dass die Telefonnummer des Sachbearbeiters nicht mehr abrufbar ist. Der Telefonanschluss ist „tot“.Einstiegsgeld

Individuelle Informationen zu dem eigenen möglichen Einstiegsgeldanspruch zu erhalten, ist ungemein schwierig geworden.Einsteigsgeld

Mit der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe am 01.01.2005 erhalten alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen das Arbeitslosengeld II als neue Grundsicherung in Deutschland.

ALG II Empfänger können seit dem weder die „Ich-AG“ noch „Überbrückungsgeld“ beantragen und erhalten.

Das Einstiegsgeld ist ein Zuschuss auf den kein Rechtsanspruch besteht, also nach Ermessen des Fallmanagers entschieden wird. Die Dauer der Förderung beträgt in der Regel 12 Monate, eine Verlängerung für weitere 12 Monate ist möglich. Der Anspruch erlischt, wenn der Empfänger vom Fallmanager als nicht mehr hilfebedürftig eingestuft wird.

Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt den Fallmanagern 50 Prozent der Regelleistung des ALG II als Einstiegsgeld zu gewähren. In der Regel sollte es sich also in Berlin um ca. 172,50 € pro Monat handeln (Alleinstehender).

Mit Spannung verfolgen wir in 2006 die entschiedenen Fälle über Einstiegsgeld, um diese miteinander zu vergleichen.

Lassen Sie sich gut beraten und geben Sie diesen Tipp auch an Bekannte weiter, die Einstiegsgeld beantragen wollen. Eine Bewilligungsgarantie haben Sie dadurch natürlich nicht, aber Ihre Chancen steigen. fachkundige Stelle kennen wir die aktuelle Berliner Bewilligungspraxis der einzelnen Agenturen für Arbeit.

Jede Agentur für Arbeit arbeitet unterschiedlich. Zum Beispiel in Tempelhof (Süd) kann der Fallmanager individuell auf dem Antrag ankreuzen, dass eine Tragfähigkeitsüberprüfung durch eine fachkundige Stelle gefordert wird, obwohl alle anderen Agenturen sich an den Gesetzestext halten und selbst die Tragfähigkeit ermitteln. Auch die Anträge sind unterschiedlich.

Einstiegsgeld-Eine Brücke zwischen Fordern und Fördern? Von den Forderungen, also Bedingungen, die der Fallmanager an den Gründer stellt, haben wir bisher nur im Fernsehen gehört und gesehen. Zurzeit können wir in Berlin keine Brücke erkennen, sondern eher noch größere Schwierigkeiten für eine sowieso schon wirtschaftlich benachteiligte Personengruppe, die sich bereits in ALG II/ „Hartz IV“ befindet.

Tatsache ist, dass der entscheidende Nachteil des Einstiegsgeldes im Vergleich zur „Ich-AG“ und dem Überbrückungsgeld ist, dass der Gründer nur ein Bruchteil seines Gewinns behalten darf.

Alle Umsätze und Gewinne müssen regelmäßig individuell dem Fallmanager gemeldet werden.

Wenn es gelingt, z.B. in dem einem Monat 1.000 Euro Gewinn zu erzielen, wird der Gründer in der Regel nur 165 Euro als zusätzliches Einkommen zum ALG II und Einstiegsgeld behalten dürfen!

Wir können nicht erkennen, dass eine solche Regelung den eigentlich Zweck der Bekämpfung der Schwarzarbeit erfüllt, aber selbstverständlich können Sie sinnvollerweise auf die staatliche Unterstützung verzichten, wenn Sie zu viel von Ihrem Gewinn gekürzt bekommen! Darauf kommt es an. Sie verlassen die staatliche Unterstützung zu Gunsten Ihres eigenen Gewinns.

Wer allerdings viele nachvollziehbare betriebliche Kosten hat, schmälert regulär seinen verbleibenden Gewinn, übersteigt clever zunächst nicht den Grenzwert, um Kürzungen zu erfahren und baut sicherst einmal einen schönen Betrieb auf.

Auch hier gilt: Planung ist alles!

kneu/0206

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir sind eine fachkundige Stelle.

Wir stellen Ihnen gerne die Tragfähigkeitserklärung für die Agentur für Arbeitaus.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie.