Tod der „Ich AG“ zum 30.06.2006–

Geburt der neuen Gründungsförderung am 01.08.2006 dem Gründungszuschuss.


Aufregung pur - Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat sich endlich am 16. Mai geeinigt. Diese Eckpunkte sind bisher bekannt, einige Fragen bleiben noch offen. Erste hitzige Diskussionen auf der Grundlage von Vermutungen über die mögliche Ausgestaltung der Neuregelung werden schon geführt und verwirren ab jetzt die Existenzgründer.

Fest steht, die neue Zwei-Phasen Förderung der Gründungszuschuss löst zum 01.08.2006 die „Ich AG“ und das Überbrückungsgeld ab. Ab Juli gibt es keine Möglichkeit mehr, eine „Ich AG“ zu gründen.

Was ist bekannt zur Zwei-Phasen Förderung dem Gründungszuschuss:

  • Eingehende Überprüfung der Tragfähigkeit des Gründungsprojektes erforderlich.

  • Mindestens drei Monate Restanspruch auf Arbeitslosengeld I muss der Gründer noch haben.

  • Rechtsanspruch auf neun Monate Förderung, bestehend aus ALG I + 300 € pro Monat.

  • Erneut ist der Nachweis über die Tragfähigkeit des Projektes erforderlich.

  • Weitere sechs Monate Förderung können gewährt werden mit 300 € pro Monat.

  • Der Anspruch auf das Arbeitslosengeld wird mit der Förderung verrechnet!


Existenzgründer werden deutschlandweit unter Tel.: 030/ 37591474 aktuell und fachkundig zur Situation informiert, beraten und „an die Hand“ genommen. Aktuelle Informationen gibt es immer auf www.okzielerreicht.de. Es ist Eile geboten, wenn Sie noch bis zum 30.06.2006 aus der Arbeitslosigkeit heraus mit den bekannten Förderinstrumenten gründen wollen. Es scheint sich zu lohnen! kneu/17.05

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir sind eine fachkundige Stelle.

Wir stellen Ihnen gerne die Tragfähigkeitserklärung für die Agentur für Arbeitaus.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie.